Themen: Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses, Genehmigung zum Neubau einer Güllegrube, Benennung eines Teils der ehemaligen B 12, Erneuerung Fahrbahn Ortsumgehung Haag, Aufnahme ins Fassadenprogramm
Für den Neubau eines Einfamilienhauses an der Stelle des alten Gebäudes (Sinkenbach 1, nahe an der B 12) gibt es bei der Zufahrt wie auch den Abstandsflächen keine Probleme, weshalb einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für einen positiven Vorbescheid erteilt wurde.
Keine Probleme sah der Bauausschuss dabei, den Neubau einer Güllegrube in Aicha 4 zu genehmigen.
Das Stück der alten B 12, das nahe am östlichen Kreisel nach Furth führt und als landwirtschaftlicher Weg genutzt wird, soll den Namen „Further Weg“ bekommen.
Das Straßenbauamt Rosenheim informierte die Gemeinde darüber, dass zwischen dem 8. und dem 26. April die im Osten von Haag geführte Umgehungsstraße, die Teil der B 15 ist, einschließlich des östlichen Verkehrskreisels eine neue Fahrbahndecke bekommen soll. Von Wasserburg herkommende Fahrzeuge werden in Soyen ausgeleitet und über Lengmoos nach Ramsau gewiesen, wo sie auf die B 12 gelangen. Von Norden Kommende werden auf die B 12 Richtung München geleitet, wo sie in Thal/Straßmaier über Rechtmehring zur B 304 geführt werden. Trotzdem wird mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen im Markt Haag zu rechnen sein.
Das Haus Hauptstraße 17, die ehemalige Metzgerei Freundl, soll zur Neugestaltung der Fassade ebenfalls einen Zuschuss bekommen. (Gb)