Am 24. November ging es um den Bebauungsplan Nr. 59 „Südlich der Lerchenberger Straße II“ und um den Bebauungsplan Nr. 31 B „Oberndorf-Ost – Teil B“.
Vor der Genehmigung eines größeren Bauvorhabens wird die Öffentlichkeit informiert. Zu Wort melden sich meist Nachbarn. In dem Dreieck zwischen oberer Alpenstraße und der Lerchenberger Straße ist ein Baugebiet geplant für 18 Einfamilienhäuser, 4 Doppelhäuser sowie 52 Etagenwohnungen. Von 5 Anrainern gingen Stellungnahmen ein. Diese wiesen kritisch auf die schlechte Anbindung hin, weil die Alpenstraße im unteren Teil schmal ist und dort noch dazu von Bewohnern des Altenheims benutzt wird, und weil die Lerchenberger Straße bei der Eisdiele nur als Nadelöhr in die Wasserburger Straße mündet. Die vielfach dichtere Bebauung als in der Alpenstraße, die Höhe der Mehrparteienhäuser und der lehmige Untergrund wurden kritisch angesprochen. Das Verbot von Solarpaneelen zugunsten der zentralen Heizanlage stieß auf Unverständnis. Letzteres wird nach Mitteilung der Bürgermeisterin schon aus juristischen Gründen zurückgenommen. Bei der Verkehrsanbindung will sich die Gemeinde um eine gute Lösung bemühen. Die dichte Bebauung folgt ministeriellen Vorgaben. Bei der Entwässerung wartet man auf einen Vorschlag des beauftragten Ingenieurbüros.
Firmen und Behörden als Träger öffentlicher Belange nahmen zu dem Vorhaben Stellung. Dazu gehören u.a. die Telekom, das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt. Ihre Hinweise werden berücksichtigt. Die so geänderten Partien werden dann noch einmal öffentlich ausgelegt.
Folgende Punkte änderte der Bauausschuss mit Mehrheitsbeschluss: Die beiden Mehrparteiein-Häuser auf dem höchsten Teil des Baugebietes sollen um ein Stockwerk niedriger werden. Die Mehrparteienhäuser und das Zentralgebäude sollen ein Giebeldach, kein Flachdach bekommen. Der Spielplatz soll mindestens 500 qm groß werden (gegenüber den gut 300 qm der Planung). Angeregt wird, die Einmündung der ringförmigen Erschließungsstraße in die Lerchenberger Straße aufzuspreizen.
Zum Baugebiet in Oberndorf sind keine Stellungnahmen aus der Bevölkerung eingegangen, aber von Trägern öffentlicher Belange. Den Vorschlag des Wasserwirtschaftsamtes, die Kelleroberkante auf 25 cm statt der geplanten 20 cm zu erhöhen, übernahm der Ausschuss für die Häuser, die nahe dem Rainbach geplant sind.
Hier wurde die Sitzung beendet und am 8. 12. 2020 fortgesetzt.
Am 8. Dezember wurde die Erschließungsplanung für den Ostteil des Baugebietes Oberndorf vorgestellt und vom Gemeinderat auch gebilligt. Dazu gehört z.B., dass die Straßenränder anders als im Westteil nicht bloß Schotterrasenstreifen werden, sondern mit Rasenfugensteinen befestigt werden; die können als Parkstreifen für Autos verwendet werden. Beim Anschluss an die von Westen heranführenden Straßenteile soll der Übergang mit einem Baum markiert werden, so dass die unterschiedlichen Randstreifen nicht direkt aufeinandertreffen. Neu ist auch, dass das Oberflächenwasser nicht mehr in ein Regenrückhaltebecken geleitet werden muss, sondern unter der Straße in Rigoln gesammelt wird und dann in den Untergrund versickern kann.
Weil die neuen Pläne des Architekturbüros für das neue Baugebiet „Südlich der Lerchenberger Straße II“ Forderungen des Bauausschusses nicht umgesetzt hat, beantragte Christine Huber eine Vertagung dieses Punktes, wofür dann auch die Mehrheit der Mitglieder stimmte.
Der Bebauungsplan “Freyung“ wurde einstimmig aufgehoben, denn er erwies sich als fehlerhaft.
In Allmansau (Daxau 2) will ein Bauwerber einen Ersatzbau für ein bestehendes Wohn- und Garagengebäude errichten. Dies genehmigte der Ausschuss einstimmig.