Im öffentlichen Teil dieser Sitzung ging es um die Sanierung der Windener Dorfstraße, den Ausbau der Straße „An der Wieskapelle“, die Bauleitplanung für „Bichl-Süd“ und um drei Baugenehmigungen.
Herr Franz Spagl vom Ingenieurbüro Lichtenecker & Spagl aus Landshut stellte die Planungsgrundlagen für die Sanierung der 1057m langen Dorfstraße in Winden vor. Dazu gehört die Errichtung eines durchgehenden Bürgersteiges. Dabei sollten auch die verschiedenen Spartenträger, also für Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Telekommunikation und Straßenbeleuchtung, berücksichtigt werden. Herr Spagl stellte fest, dass der Ober- und der Unterbau der Straße den Richtlinien entspreche, was beim vorhandenen Gehweganteil allerdings nicht der Fall sei.
Er zeigte drei Varianten einer Neugestaltung auf:
1. Variante: Fahrbahn 5,50 m breit, Gehweg 1,50 m breit ergibt eine Gesamtbreite von 7 m. Dabei müssten Fußgänger zweimal die Seite wechseln, was der Ausschuss nicht gut hieß.
2. Variante: Fahrbahn mit 5,50 m, Gehweg mit 2,50 m ergibt eine Gesamtbreite von 8 m.
3. Variante: Fahrbahn 5,50 m breit, der eine Gehsteig 1,50 m breit und dazu beidseitig ein Fahrradstreifen von je 1,50m ergeben eine Gesamtbreite von 10 m. Dies erschien den Gemeinderäten als zu groß.
Eine Engstelle gibt es bei Haus Nr. 53. Weil bei der geringen Fahrbahnbreite von 5,50 m ein Zebrastreifen unüblich sei, schlug Herr Spagl eine Querungshilfe vor, die allerdings mehr Bodenfläche beanspruche.
Die Straßenoberfläche soll geteert werden, der Bürgersteig aber gepflastert, damit man notfalls aufgraben und im Untergrund an den Leitungen Reparaturen vornehmen kann, schlug Spagl vor. Er versicherte ferner, man könne bei Variante 2 den Bürgersteig auch weniger breit machen, z.B. nur 2 m, dafür aber die Fahrbahn breiter als bloß 5,50 m.
Nach der Aussprache verständigte man sich darauf, den Bürgersteig nordseitig durchgehend anzulegen und der Variante 2 den Vorzug zu geben. Doch will man vor Beginn der Planungsarbeiten den Straßenanrainern und allen Bürgern Gelegenheit geben, sich z.B. auf elektronischem Weg zu dem Vorhaben zu äußern und ihrerseits zwischen Variante 1 und Variante 2 zu wählen. Für Variante 1 rechnet Herr Spagl mit 1,2 Mill. Euro Kosten. Zu diesem geplanten Fahr- und Gehwegausbau müssen die Bürger keine Beiträge entrichten. Freilich braucht die Gemeinde von Anrainern Grundstücksstreifen für den Straßenausbau.
Die Ortsstraße „An der Wieskapelle“ will Herr Ludwig Schletter als Privatmann ausbauen. Der Gemeinderat genehmigte dies grundsätzlich. Die Planung hierzu muss allerdings dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden.
Der Bebauungsplan „Bichl Süd“ wurde geändert, so dass auf den Flur-Nummern 853/0 und 853/2 ((Teilfläche) ein Wohnhaus errichtet werden kann. Dazu kam keine Gegenstimme.
Einstimmig genehmigt wurden die folgenden Bauanträge: An der Mühldorfer Straße am östlichen Ortsausgang für ein Doppelhaus und je ein Wohnhaus in Stauden.