Im öffentlichen Teil dieser Sitzung ging es um die östliche Einmündung der Westendstraße in die Münchener Straße, um Einwendungen gegen den Bebauungsplan „Südlich der Lerchenberger Straße II“ und um den zugehörigen Erschließungsvertrag sowie um den Klimaschutz in der Bauleitplanung.
Wie kann der Verkehrsfluss trotz der Verengung der Münchener Straße an der östlichen Einmündung der Westendstraße verbessert werden? Darauf suchte das Ingenieurbüro gevas mit seinem Mitarbeiter Tobias Kölbl eine Antwort. Das Problem ist nicht neu. Mit einer knappen Mehrheit im Gemeinderat hatte nämlich Bürgermeisterin Schätz vor Jahren bei der Sanierung der Münchener Straße verhindert, dass das in den Gehsteig ragende Hauseck vom Haus Münchener Straße 14 weiter beschnitten oder erst gar nicht neu gebaut werden sollte. Die Sichtdreiecke bei der Einmündung in die Münchener Straße sind nur kurz und lassen deshalb von links herankommende Fahrzeuge erst spät erkennen. Man muss sich folglich quer über den Fahrradstreifen in die Münchener Straße hineintasten. Zudem müssen Autos auf der Münchener Straße auf die Fahrradschutzstreifen ausweichen, weil die Fahrbahn schmäler wird. Kölbl schlägt deshalb u.a. eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 kmh vor. Aufgrund seiner Untersuchungen soll nun zusammen mit Verkehrsbehörden eine Lösung gefunden werden,
Von der Rechtsanwaltskanzlei Labbè aus München wie auch von einem Grundanreiner wurden Einwendungen gegen den Bebauungsplan „Südlich der Lerchenberger Straße II“ vorgebracht. Diese betreffen verschiedene baurechtliche Gesichtspunkte. Obwohl diese verspätet eingegangen waren, wollte sie der Gemeinderat berücksichtigen. Die Gemeindeverwaltung wird bis zur nächsten Sitzung diesen Einwendungen nachgehen.
Ratsmitglied Andreas Sax war im Entwässerungsplan für dieses Baugebiet ein Fehler aufgefallen, der den Abfluss des Oberflächenwassers betrifft. Herr Behringer vom gleichnamigen Ingenieubüro stellte seine Nachbesserung vor. Trotzdem lehnte die Mehrheit des Ausschusses den damit „ertüchtigten“ Erschließungsvertrag ab, weil die Einigung mit einem Nachbarn noch aussteht. Die geplante abschließende Genehmigung des Bebauungsplanes wurde bis zur Klärung der Einwendungen zurückgestellt.
Die von einem Arbeitskreis erarbeiteten Empfehlungen zum Klimaschutz in der Bauleitplanung empfand die Mehrheit des Ausschusses als eine noch nicht geordnete Sammlung von Maßnahmen, die z.T. auch schon per Gesetze oder Verordnungen geregelt sind. Der Umweltreferent der Gemeinde Hans Urban plädierte für eine verbindliche Regelung weniger Maßnahmen, wie z.B. das Verbot von fossiler Heizung und für Solarpflicht. Daneben solle es auch eine Informationsbroschüre mit mehreren Anregungen geben, wie sie Ebersberg herausgebe. Mehrere Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses warnten vor einerzu straffen Regelung. Die Bürgermeisterin schlug schließlich vor, dieses Gedankensammlung zur Überarbeitung an das leitende Ingenieurbüro weiterleiten, fand dafür aber keine Mehrheit, sodass sie die Diskussion beendete.