In dieser Sitzung ging es im öffentlichen Teil um die Erweiterung eines Einfamilienhauses, das Baugebiet Südlich der Lerchenberger Straße, einen möglichen Fußweg und um zwei Fassaden-Anträge.
In Bichl soll ein Einfamilienhaus erweitert werden, was rasch und einstimmig genehmigt wurde.
Längere Diskussionen gab es dagegen um den Neustart des Bebauungsplans Südlich der Lerchenberger Straße. In der letzten Sitzung vor Weihnachten sollte der Billigungsbeschluss gefasst werden, also der „Schluss-Segen“ für dieses Baugebiet, wozu fast alle Ratsmitglieder bereit waren. Die Bürgermeisterin musste aber diesen Beschluss verschieben, weil eine neue Situation eingetreten war; denn die Besitzer des Nachbargrundstückes, über das bei einem „Starkregenfall“ (so das Amtsdeutsch) das Oberflächenwasser abfließen sollte, hatten die zuerst mündlich gegebene Zusage dazu in schriftlicher Form zurückgezogen. Damit war die Planung für so ein starkes Regenereignis hinfällig und die Planung des Baugebietes in bisheriger Form unsicher geworden. Zudem hatte die Rechtsanwaltskanzlei Labbè im Auftrag eines Anwohners zu Recht moniert, dass ein für die behördliche Genehmigung notwendiges Lärmgutachten noch fehlt. Dieses hatte die Gemeindeverwaltung nicht in Auftrag gegeben. Der rechtliche Berater der Gemeinde, Herr Deißler, machte in dieser Dezembersitzung klar, dass das Lärmgutachten noch erstellt werden muss. Wegen der Mitnutzung des Nachbargrundstückes bei einer Katastrophensituation riet er zu einem hydrologisches Gutachten, das dann auch bestellt wurde. Bis beide Gutachten vorliegen, könne gut ein halbes Jahr vergehen. Ein weiteres Problem war, dass die Bauvergünstigung nach Baugesetzbuches §13b am Jahresende 2021 ausläuft, dass also Umweltaspekte stärker zu berücksichtigen sind. Dies verändert die Planung grundlegend, falls der Bebauungsplan bis 31.12.2021 nicht voll genehmigt ist.
Weil die Gültigkeit dieses §13b des BauGBs inzwischen um ein Jahr verlängert wurde, legte die Bürgermeisterin den gleichen Bebauungsplan erneut vor, damit er noch einmal „aufgestellt“ wird und damit die Neuregelung dieses §13b greifen kann. Dazu musste allerdings erst der im letzten Jahr gebilligte Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden, was auch einstimmig erfolgte. Vor der Abstimmung dazu, den alten gleichen Plan wieder „aufzustellen“, wurden Änderungswünsche im Gremium vorgetragen, auch der Wunsch nach einer kritischen Rückschau geäußert. Dies lehnte die Bürgermeisterin im Hinblick auf Zeitnot ab. Zudem kündigte sie an, dass sehr bald auch der „Billigungsbeschluss“ auf die Tagesordnung komme, also die abschließende Genehmigung des Bebauungsplanes. Die meisten Mitglieder sahen sich da aber wieder in der Situation wie im Dezember, weil die beiden geforderten Gutachten für eine Gültigkeit des Bebauungsplans immer noch nicht vorliegen. Aus diesem Grund lehnten zwei Drittel der Mitglieder es ab, den alten Bebauungsplan unverändert aufzustellen.
Wie kann es weitergehen? Die Bürgermeisterin müsste mit dem Bauträger und den Grundstücksbesitzern wegen einer Termin-Verlängerung bis zum Vorliegen der beiden Gutachten sprechen.
Die PWG beantragte, einen kurzen Fußweg südwestlich des Ortsteils Voglberg entlang der Straße MÜ 32 Richtung Rechtmehring zu errichten. Dann könnten Spaziergänger ungefährdet z.B. Richtung Draxmühle oder zum Reiter Kircherl gehen. Dies wurde einstimmig gutgeheißen. Man müsse natürlich mit der Nachbargemeinde darüber reden.
Anträge auf Förderung zur Fassadengestaltung waren für das Czap-Geschäftshaus und den Anbau an der Gastwirtschaft am Hofgarten gestellt worden. Die (niedrigen) Förderbeträge wurden einstimmig genehmigt.