Geplant war, mit dem förmlichen sog. Satzungsbeschluss den Startschuss zum Bebauen des Gebietes „Südlich der Lerchenberger Straße II“ zu geben. Doch die Bürgermeisterin musste vorschlagen, damit noch bis ins Frühjahr zu warten.
Sie war bereits zwei Wochen vorher mit dem Versuch gescheitert, trotz gravierender neuer Einsprüche von Nachbarn gegen die bisherige Planung eine abschließende Billigung der bisherigen Pläne zu erreichen. Eine Anwaltskanzlei hatte nämlich im Auftrag eines Anwohners mehrere Einwände vorgebracht; zudem hatte ein anderer Anwohner seine Duldung widerrufen, über seinen Grund bei einem katastrophalen Regen das Oberflächenwasser ableiten zu lassen, sobald der große Regenwasserbehälter unter dem Spielplatz kein Wasser mehr aufnehmen kann.
Zu den neuen Einwendungen hatte schon vor zwei Wochen die Mehrheit der Ratsmitglieder erst die Stellungnahme von Fachleuten hören wollen. Am 7. Dezember nun war der rechtliche Berater der Gemeinde, Herr Claus Deißler, zur Sitzung gekommen. Er legte Folgendes dar: Die Rechtsanwaltskanzlei moniere zu Recht das Fehlen eines (aktuellen) Lärmschutzgutachtens. Dieses müsse nachgeholt werden. Die Bedenken wegen der möglichen Überflutung des Nachbargrundstückes sollten in einem hydrogeologischen Gutachten geprüft werden. Dies könne wohl in zwei oder drei Monaten erfolgen. Dann könne erneut abgestimmt werden. Das Gremium entschied sich einstimmig dafür, die geplanten Beschlusspunkte so lange zu vertagen, bis die Gutachten vorliegen.
Ende des Jahres 2021 laufen die Sondergenehmigungen des § 13b des Baugesetzes aus. Diese könnnten aber unter Umständen noch bis ins Jahr 2022 verlängert werden, so Deißler, sodass die bisherige Planung wohl weitgehend Bestand haben könnte. Ein anderer Punkt ist freilich die notarielle Vertragsklausel, dass der Kaufvertrag aufgehoben werden kann, falls bis Ende 2021 keine Baugenehmigung vorliege. Es bleibt also spannend.