In dieser Sitzung ging es um die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung für das Baugebiet „Südlich der Lerchenberger Straße II“ und die zugehörige Erschließung. Weitere Themen waren ein sog. Umlegungsverfahren und die Genehmigung der Überdachung eines Hackschnitzellagers in Röhrmoos/Allmannsau.
Viele Nachbarn des neuen Baugebietes „Südlich der Lerchenberger Straße II“ hatten Einwendungen angemeldet, vor allem wegen der unzureichenden Verkehrsanbindung und wegen des lehmigen Untergrundes, der Regenwasser nicht versickern lässt. Die Bürgermeisterin betonte, man könne die Straßenanbindung erst klären, wenn der Bebauungsplan voll genehmigt sei. Vage äußerte sie sich zu möglichen Maßnahmen der Verkehrsregulierung, z.B. mit einer Einbahnregelung für die Pfarrer-Gruber-Straße. Die Ableitung des Oberflächenwasser in die große Zisterne unterm Spielplatz und von dort in den Altdorfer Mühlbach wurde erörtert und letztlich als ausreichend genehmigt. Auch die Hinweise verschiedener Institutionen, z.B. vom Bayerischden Bauernverband wurden angehört und in die Planung einbezogen.
Die Pläne für die Trinkwasserversorgung und den Kanal erläuterte Herr Behringer vom gleichnamigen Ingenieurbüro. Sie wurden genehmigt.
Von den drei Varianten zur Gestaltung der Ringstraße im neuen Baugebiet mit ihren Grünstreifen und Parkplätzen wählte das Gremium die billigste Variante, die am wenigsten Anteil an Pflasterstreifen aufweist.
Als eine zusätzliche Möglichkeit, vermehrten Verkehr aus dem neuen Baugebiet „Südlich der Lerchenberger Straße II“ aufzunehmen, erschien Ratsmitgliedern der Ausbau der Straße an der Wieskapelle. Diese will der Anrainer Ludwig Schletter auf eigene Kosten herrichten. Einen Plan dazu entwickelte Konrad Haindl vom Ingenieurbüro Infra. Er sieht eine Gestaltung mit insgesamt 6 m Breite vor, einen niedrigen Gehsteig und die Entwässerung mittels Versickerungsschächten unter der Fahrbahn. Die Mehrheit des Bauausschusses beschloss allerdings eine Straßenbreite von 8 m und beauftragte Herrn Schletter, in diesem Sinne mit den Grundeigentümern zu verhandeln.
Der Leiter des Mühldorfer Vermesssungsamt stellte das sog. Umlegungsverfahren vor, bei dem sich sein Amt gleichsam aus einer Hand um die Vermessung, den Notar und andere Aufgaben der Grundstücksübertragung kümmert. Den eingesparten Anteil an Gebühren, der sonst für Kunden anfällt, erhält die Gemeinde.
Genehmigt wurde der Antrag einer Überdachung mit Hackschnitzellager an einem landwirtschaftlichen Gebäude in Rohrmoos 2, Ortsteil Allmannsau.