Im öffentlichen Teil dieser Sitzung ging es um die beiden Baugebiete „Oberndorf Ost – Teil B“ und „südlich der Lerchenberger Straße II“.
Der Erschließungsvertrag für „Oberndorf Ost – Teil B“ zwischen der Gemeinde und „Immo Invest Bauträger AG“, welche die Erschließung durchführt, wurde gebilligt. Damit ist auch die Erschließung der Grundstücke gesichert, die die Gemeinde für das sog. Ansiedlungsmodell erworben hat.
Die Planung eines neuen Baugebietes muss für Stellungnahmen von Bürgern und Behörden sowie öffentlichen Stellen bekannt gemacht werden. Diesmal gingen nur Hinweise des Landratsamtes Mühldorf zum Naturschutz und zu Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche ein, die als erfüllt angesehen wurden. Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim hegt Zweifel, ob die Wasserversorgung der Gemeinde langfristig gesichert sei. Die Gemeinde plant jedoch schon eine weitere Brunnenbohrung.
Für die Bauleitplanung wurde anschließend die Billigung erteilt und der sog. Satzungsbeschluss hierfür gefasst. Damit kann es bald mit den Bauvorbereitungen losgehen.
Die Bauleitplanung für das nächste künftige Wohngebiet, nämlich „südlich der Lerchenberger Straße II“, wurde einen ganz wichtigen Schritt weiter gebracht. Investor Klaus Weiß stellte sein leicht überarbeitetes Vorhaben vor. Der Spielplatz soll auf 500 qm erweitert werden. Die Tiefgarage wird 95 Parkpätze bieten. Die Einmündung der Ringstraße in die Lerchenberger Straße soll eine „Schleppkurve“ bekommen, so dass bei 8 m Breite ein LKW und ein PKW noch aneinander vorbeikommen. Dies wurde gebilligt ebenso die Regelung für ein Sichtdreieck. Die Anpflanzungen dürfen deshalb dort nicht höher als 80 cm sein. Herr Weiß schlug eine Breite für die Ringstraße von 6.50 m vor. Nach einer Diskussion beschloss die Mehrheit des Ausschusses eine Breite von 7 m. Der Bürgersteig soll mit der Fahrbahn auf gleicher Höhe sein. Der Straßenplaner kann dann Begrünung und Längsparkplätz in den Straßenraum einfügen. Auf ein eigenes Bushäuschen wurde verzichtet, weil eines bereits unweit entfernt zur Verfügung steht.
Im großen Gebäude, in dem sich die zentrale Pelletsheizung befindet, plant Herr Weiß auch einen Laden, vielleicht ein Bäckereigeschäft mit Lebensmittelabteilung. Dafür sind 6 Kundenparkplätze vorgesehen. Er möchte, dass alle Gebäude in diesem Baugebiet an die Zentralheizung angeschlossen werden. Wenn jemand die Anschlussgebühr von ca. 5000 € und die jährlich anfallende Grundgebühr bezahlt, kann er sein Haus auch anders beheizen. Auf die Dächer der Mehrparteienhäuser wird er Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung errichten. Die beiden gleichgroßen Mehrparteienhäuser haben je 9 Wohneinheit (2-Zimmer-Wohnungen), das große Zentralgebäude 18 Wohneinheiten. Im 2. Stock wird es dort 6 Wohnungen geben; darunter sind Wohnmöglichkeiten für betreutes Wohnung vorgesehen.
Der lehmhaltige Boden bereitet für die Entwässerung Probleme. Deshalb warben Herr Weiß und die Bürgermeisterin dafür, den früheren Beschluss aufzuheben und doch begrünte Flachdächer zuzulassen. Die Mehrheit im Ausschuss hielt aber an Satteldächern fest. Für das Zentralgebäude wird es ein sog. flaches Mansardendach geben. Die Einfamilienhäuser sollen das Regenwasser zunächst in einer Zisterne sammeln und für verschiedene Zwecke verwenden. Was übrig bleibt wird wie das Regenwasser von den Mehrparteienhäusern in die große Zisterne unter dem Spielplatz geleitet. Von dort kann es über eine eigene Leitung in den Altdorfer Bach fließen.
Weil diese Vorschläge und Änderungen erst noch in einen Plan sichtbar eingearbeitet werden sollen, wollte die Mehrheit der Gemeinderäte nicht gleich danach die förmliche Billigung für dieses Baugebiet erteilen. Dieser wird demnächst aber sicher erfolgen.