Themen: Kinderbecken und Dampfkabine Hallenbad, Regelungen für den Friedhof, Gebühren Standesamt und Obdachlosenunterkunft
Im Zuge der Generalsanierung des Hallenbades war bereits die Errichtung eines Kinderbeckens und von Dampfkabinen erörtert worden. Die Architekten Schmuck und Zickert stellten den inzwischen geänderten Plan samt der neuen Kostenberechnung vor. Wegen technischer Auflagen müsste das Kinderbecken – im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf – in einem eigenen Anbau ans Hallenbad untergebracht werden, der allerdings im Obergeschoß einen weiteren Stauraum für die Sportvereine biete. Die Kostenberechnung lag bei 460.000 €; ursprünglich war man von 350.000 € ausgegangen. Auf Nachfrage von Stefan Högenauer musste Architekt Johann Schmuck einräumen, dass die Nebenkosten von 20%, also auch das Architektenhonorar, dabei noch nicht berücksichtigt sind. Die endgültige Kosten für das Kinderbecken beliefen sich damit auf ca. 550.000 €. Das war zwei Dritteln der Räte zu hoch, zumal für ein Kinderbecken keine Zuschüsse zu erwarten sind, wie die Bürgermeisterin mitteilen musste. An der ablehnenden Haltung der meisten Kollegen konnte auch der Appell von Dr. Bernhard Grabmeyer nichts ändern, der die Möglichkeit zur Gestaltung von Neuem und Attraktivem im Zuge der Renovierung hervorhob.
Der Vorschlag für die Errichtung einer Dampfkabine für einige wenige Personen dagegen wurde mit großer Mehrheit gebilligt. Architekt Schmuck konnte jedoch weder die Größe dieser Plastikkabine angeben noch die Kosten dafür. Den Vorschlag, einen Raum wie im Badria in Wasserburg als Dampfbad einzurichten, tat er ab.
Von der Gärtnerei Hangl und dem Steinmetzbetrieb Hierl war beantragt worden, bei Erdgräbern für Urnen die Grabplatten nicht bloß liegend, sondern auch stehend anbringen zu dürfen; dies verhindere eine rasche Verwitterung der eingravierten Schriftzüge. Dies wurde einstimmig gebilligt.
Eine Debatte ergab sich aus Anlass des Antrages der Fraktion der PWG, die Mitnahme von Hunden auf den Friedhof zu genehmigen. Die meisten Gemeinderäte sorgten sich um die Sauberkeit und die Ruhe. Mit einer Gegenstimme wurde dann der Vorschlag angenommen, in den vorhandenen Eingangsbuchten, also noch außerhalb des Friedhofs Anleinmöglichkeiten für Hunde anzubringen.
Weil das Standesamt immer häufiger um Unterstützung bei Ahnenforschung ersucht wird, wurde beantragt, für die oft aufwändigen Nachforschungen im Archiv eine Gebühr zu erheben. Zustimmung fand der Vorschlag der Verwaltung, für jede angefangene halbe Stunde 20 € zu berechnen.
Auf dem Gelände des Wertstoffs befinden sich zwei zusammengeschlossene Wohncontainer, die für Obdachlose vorgesehen sind. Diese sind laut Bürgermeisterin schon mehrmals gebraucht worden. Angeregt wurde von der Verwaltung, für die Handhabung der Unterbringung eine eigene Regelung zu treffen, also eine sog. Satzung zu erstellen. Diese biete bessere Möglichkeiten als die gesetzliche Vermieter-Mieter-Regelung. Von Benützungsgebühren wolle man absehen, weil von Obdachlosen ja nichts „zu holen“ sei. Mögliche Verhandlungen mit Sozialhilfeträgern seien erfahrungsgemäß schwierig. Nur Dr. Bernhard Grabmeyer stimmte gegen diese Regelung, weil er den Versuch, wenigstens eine teilweise Kostenerstattung zu erlangen, nicht von vornherein aufgeben wollte. (Gb)