Im öffentlichen Teil dieser Sitzung ging es um eine Bebauungsplanänderung für das Grundstück Anna-Hage-Weg 7, um Planungsvorgaben für das mögliche Baugebiet im Nordosten von Haag, um die Förderung einer Fassadensanierung und um den Kiesabbau.
Das Grundstück Anna-Hage-Weg 7 ist von der Form her ungünstig geschnitten. Das vorgesehene Baufenster will der Eigentümer mehr als verdoppeln, um auf die im ganzen Baugebiet gültige Flächengrundzahl zu kommen. Der dann mögliche Baukörper würde dann aber viel größer sein als die Häuser der Nachbarschaft. Nach längerer Diskussion beschloss der Ausschuss, der vorgegebenen Flächengrundzahl zu entsprechen, aber dies in Form von zwei Baufenstern. An das ursprüngliche Baufenster mit den Maßen 12,20 m x 16 m wird ein zweites mit den Maßen 12,20 m x 4 m angeschlossen, auf dem aber nur ein ebenerdiger „Anbau“ (mit Dachterrasse) möglich ist. Dies entspräche in etwa der Form einer unverbindlichen Bauskizze der Firma Lettl-Hausbau. Vielleicht ist dies eine Kompromisslösung, mit der die Nachbarn und der Eigentümer leben können.
Am östlichen Ortsende hinter den aufgestellten Werken des Steinmetzen Hierl soll nach Norden ein neues Baugebiet entstehen. Von einer kleineren Fläche, die den Anfang darstellen soll, hat sich die Gemeinde bereits 30% gesichert, die später nach dem (sozialen) Ansiedlungsmodell verteilt werden kann. Mit der Erstellung ist das Planungsbüro Plankreis beauftragt. Ihm wollte der Gemeinderat bestimmte Vorgaben und Wünsche zur Gestaltung übermitteln. Es soll ein sog. Allgemeines Wohngebiet werden mit Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern und Mehrparteienhäusern. Dachformen wurden nicht vorgeschrieben. Man erwartet, dass die Planer möglichst viele ökologische Gesichtspunkte berücksichtigen. So sollte z.B. Niederschlags- und Oberflächenwasser ortsnah versickern. Die Mehrheit des Ausschusses stimmte für eine solare Baupflicht, also für die verbindliche Errichtung von Photovoltaikanlagen. Schottergärten darf es nicht geben. Die vor ein paar Monaten beschlossene Auflage, dass für jede Wohneinheit zwei Auto-Stellplätze vorzusehen sind, wurde bekräftigt.
Die Gemeinde fördert Fassadenrenovierungen mit einem Zuschuss von bis zu 3.000 €. Ein diesbezüglicher Antrag für das Haus Münchener Straße 6 wurde positiv verbeschieden.
Auch der nachgebesserte Antrag, eine neue Kiesgrube entlang der B 12 öffnen zu dürfen, wurde abgelehnt, weil die Einfahrt in die B 12 unfallträchtig erscheint und weil bei bestehenden Kiesgruben die Rekultivierung immer noch auf sich warten lasse. Der Wunsch einer anderen Firma, mittels Nassabbau Kies entnehmen zu dürfen, wurde ebenfalls verworfen aus Sorge um das Grundwasser. Hier will man notfalls sogar vor Gericht ziehen.